Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Absatz 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen;
Änderung des Abschnitts 12.9 Umsatzsteuer-Anwendungserlass.