Never Ending Story: Der Begriff des (selben) Geschäftsbetriebs im Sinne des § 8d KStG
Das Körperschaftsteuergesetz regelt in § 8c KStG den sogenannten Ausschluss von Übergängen von Verlustvorträgen im Rahmen von sogenannten „Mantelkäufen“.
Das Körperschaftsteuergesetz regelt in § 8c KStG den sogenannten Ausschluss von Übergängen von Verlustvorträgen im Rahmen von sogenannten „Mantelkäufen“.
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