Kein Verfall des Urlaubsanspruchs zum 31.12. ohne entsprechenden Hinweis durch den Arbeitgeber
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) führt zu einer Änderung der Rechtslage bei der Frage, wann der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entfällt.