Angaben einer steuerlich abzugsfähigen Bewirtungsrechnung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat geklärt, wie die Bewirtungsrechnung eines Gastronomiebetriebs auszusehen hat, damit die Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt werden (30.6.21, IV C 6 – S 2145/19/10003 :003).