Nachweisgesetz
Mit Wirkung zum 01.08.2022 tritt die Novelle des Nachweisgesetzes in Kraft. Das neue Nachweisgesetz enthält zahlreiche Vorgaben, welche Vertragsbedingungen bei Arbeitsverhältnissen in die Vertragsniederschriften mit aufzunehmen sind. Neu ist, dass Verstöße gegen das Nachweisgesetz künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € für jeden Einzelfall sanktioniert werden können. Da die Zeit bis zum in Kraft treten des erst Ende Juli 2022 verkündeten Gesetzes sehr knapp bemessen ist, haben wir die Änderungen mit Lösungsvorschlägen in einem Arbeitspapier zusammengefasst, dass Sie hier auf unserer Internetseite abrufen können.
Nachweisgesetz
Mit Wirkung zum 01.08.2022 tritt die Novelle des Nachweisgesetzes in Kraft. Das neue Nachweisgesetz enthält zahlreiche Vorgaben, welche Vertragsbedingungen bei Arbeitsverhältnissen in die Vertragsniederschriften mit aufzunehmen sind. Neu ist, dass Verstöße gegen das Nachweisgesetz künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € für jeden Einzelfall sanktioniert werden können. Da die Zeit bis zum in Kraft treten des erst Ende Juli 2022 verkündeten Gesetzes sehr knapp bemessen ist, haben wir die Änderungen mit Lösungsvorschlägen in einem Arbeitspapier zusammengefasst, dass Sie hier auf unserer Internetseite abrufen können.